Dienstag, 31. Oktober 2006

The world has turned...

and left me here. Einer meiner liebsten Songs von einer meiner liebsten Bands...

Und so kommen auch zur Zeit ein paar komische Newsletter an. Ich lese die kaum, und überfliege die meisten nur sehr fahrlässig. Das klappt aber, denn an den interessanten Stellen werde ich doch hellhörig. Hier mal zwei Beispiele:

media_417525 Die Lufthansa infomierte mich gestern über "Neue Handgepäckregelungen ab 6. November 2006". so erfahre ich:

"[...] Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
- Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper”) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
- Je ein Beutel pro Person
- Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden


Gut, denke ich, aber was passiert denn wenn ich im Duty Free Shop einkaufe und mit 1.2. Literflaschen Absolut ankommen? Aber auch dafür hat der Newsletter einen Rat:

" Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z. B. auf einem Lufthansa Flug*, erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Wer mehr wissen will, hier gehts lang.

Hat eigentlich irgenjemand Aktien gekauft von einer FIrma, die für diese Versiegelung Produkte herstellt?

Ja, und der zweite Newsletter kommt von meiner Bank und beinhaltet neben Rendite und Baufi und dem ganzen Zeug, das mich eigentlich nicht interessiert, einen interessanten Reiter, der den Namen trägt "Raucher brauchen GeldKarten-Chip"...
klein_aussen1

Und tatsächlich, dahinter verbirgt sich eine Gesetzesänderung, wonach ab Januar 2007 der Zigarettenautomat nur noch die Packung rausrückt, wenn sich der Käufer per GeldKarten-Chip legitimiert hat.

"Seit 2003 bestimmt das Jugendschutzgesetz, dass Zigaretten nicht an Kinder unter 16 Jahren verkauft werden dürfen. Mit Hilfe des goldfarbenen Chips auf der ec-Karte wird dies jetzt umgesetzt."

Naja, besser als nie. Nur was mache ich als
Raucher, der älter ist als 16, wenn ich keinen Geldkarten-Chip habe? Ich persönlich habe noch nie irgendetwas mit der Geldkarte bezahlt... Aber auch hier wird einem weitergeholfen:

- Alle ec-Karten mit Chip, die bis zum Jahr 2010 gültig sind, haben bereits das Jugendschutz-Merkmal.
- ec-Karten mit Chip erhalten – nach Ablauf ihrer Gültigkeit – automatisch und kostenlos den Chip mit Jugendschutz-Merkmal.
- Hat Ihre ec-Karte keinen Chip, können Sie eine neue Karte in der Filiale oder per Post beantragen. Dies kostet ein einmaliges Entgelt von 6 Euro. Minderjährige benötigen hierfür das Einverständnis der Eltern.


Die Aktion hat sogar eine eigene Website...

The world has turned.....

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